Das Steuerjahr 2026 bringt neue Tarife, Förderprogramme und Sparmaßnahmen. Wer in der Steiermark rechtzeitig plant, kann Steuern sparen und öffentliche Gelder klug kombinieren.
Einleitung
Ab 2026 verschärft der Bund sein Sparprogramm, gleichzeitig werden einzelne Entlastungen gezielt ausgebaut. Das betrifft vor allem die Einkommensteuer, den Pendlereuro, Sozialversicherungsbeiträge sowie zahlreiche Förderungen im Klima und Wohnbereich. Viele Maßnahmen gelten österreichweit, entfalten ihre Wirkung aber erst dann richtig, wenn Sie sie mit den speziellen Programmen des Landes Steiermark verbinden.
Für Steirerinnen und Steirer geht es daher weniger um spektakuläre Steuerspartricks, sondern um saubere Planung. Wer Investitionen, Sanierungen, Arbeitsweg, Einkommen und Pensionszeitpunkt bewusst steuert, kann auch im härteren Umfeld noch spürbar Steuern sparen. Die entscheidende Frage lautet: Was sollten Sie jetzt vorbereiten, damit das Steuerjahr 2026 nicht nur teurer, sondern auch strategischer wird.
Im Fokus stehen daher drei Ebenen: erstens die neuen Regeln bei Einkommensteuer und Lohnsteuer, zweitens die erweiterten Pauschalierungen und Gestaltungsmöglichkeiten für Selbstständige, drittens die Kombination aus Bundesförderungen und steirischen Wohnbauprogrammen im Bereich Energie und Sanierung.
Rahmenbedingungen im Steuerjahr 2026
Das Steuerjahr 2026 ist geprägt von zwei Linien. Einerseits tritt die automatische Inflationsanpassung der Einkommensteuerstufen weiter in Kraft. Die Tarife werden im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflation angehoben. Das dritte Drittel bleibt aus Budgetgründen ungenutzt. Dadurch steigt die Steuerlast etwas stärker, als es die Teuerung alleine erwarten ließe.
Die Einkommensgrenzen der Tarifstufen sehen ab 2026 vereinfacht so aus: steuerfrei bleiben Jahreseinkommen bis 13.539 Euro. Danach folgen 20 Prozent bis 21.992 Euro, 30 Prozent bis 36.458 Euro, 40 Prozent bis 70.365 Euro, 48 Prozent bis 104.859 Euro, 50 Prozent bis zu einer Million Euro und 55 Prozent darüber. Diese Grenzwerte stammen aus den Berechnungen auf Basis der rollierenden Inflation von Juli 2024 bis Juni 2025.
Parallel dazu setzt das Budgetbegleitgesetz 2025 deutliche Sparsignale. Der Pendlereuro wird ab 2026 verdreifacht, gleichzeitig wird aber die vollständige Abgeltung der kalten Progression eingefroren und die Valorisierung bestimmter Familienleistungen ausgesetzt. Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2026 unverändert, die Sozialversicherungsbeiträge für Pensionistinnen und Pensionisten steigen.
Für die Steiermark kommen regionale Besonderheiten hinzu. Das Land bereitet nach einem Förderstopp neue Programme für Wohnbau und Heizungstausch vor. Ab dem ersten Quartal 2026 sollen Eigenheimförderungen, der Ersatz alter nachhaltiger Heizsysteme und später ein „Sanierungspass“ mit gebündelten Maßnahmen wieder verfügbar sein. Für Neubauten und Käufe mit Sanierung sind in der Neuauflage Darlehen bis zu 80.000 Euro bei rund 1,5 Prozent Zinsen vorgesehen.
Damit entsteht ein Umfeld, in dem Sie steuerliche Entlastungen des Bundes mit steirischen Förderbausteinen kombinieren können. Entscheidend ist, die eigenen Pläne zeitlich so auszurichten, dass Ausgaben, Förderzusagen und Steuerwirkungen im Steuerjahr 2026 zusammenfallen.
Einkommensteuer und Lohnsteuer 2026: Chancen für Angestellte
Was ändert sich im Steuerjahr 2026 bei der Einkommensteuer?
Die wichtigsten Fixpunkte für Angestellte und viele Pensionistinnen und Pensionisten liegen in der Einkommensteuer und den Absetzbeträgen. Durch die weitere Abschaffung der kalten Progression verschieben sich die Tarifstufen nach oben. Das mildert Steuererhöhungen durch Lohnerhöhungen, gleicht sie aber nur teilweise aus, da der Staat ein Drittel der Inflationsanpassung einbehält.
Für das Steuerjahr 2026 stehen die Grenzwerte der Einkommensteuer laut aktuellen Berechnungen wie folgt da: Bis 13.539 Euro bleibt das Einkommen steuerfrei. Der zweite Bereich reicht bis 21.992 Euro und wird mit 20 Prozent belastet. Auf die nächste Spanne bis 36.458 Euro fallen 30 Prozent an. Anschließend gilt ein Steuersatz von 40 Prozent bis 70.365 Euro, 48 Prozent bis 104.859 Euro und 50 Prozent bis zu einer Million Euro. Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent kommt darüber zur Anwendung.
Für 2026 ist außerdem vorgesehen, die Valorisierung des Kinderabsetzbetrags und anderer Familienleistungen auszusetzen. Familien verlieren damit einen Teil des Inflationsausgleichs, den sie in den Vorjahren erhalten haben. Daneben verändert der Gesetzgeber die Logik des Pendlereuros. Ab 2026 beträgt dieser sechs Euro jährlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, wenn Anspruch auf Pendlerpauschale besteht. Zuvor lag der Wert bei zwei Euro.
Wichtig ist auch die Anhebung der Negativsteuer für Pendlerinnen und Pendler. Sie steigt von bisher 608 Euro auf 737 Euro. Damit profitieren vor allem Personen mit niedrigen Einkommen, die zwar Pendlerpauschale und Pendlereuro geltend machen, aber kaum oder keine Lohnsteuer zahlen.
Wie nutzen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Steiermark diese Änderungen?
Für Beschäftigte in der Steiermark eröffnen sich durch das neue Steuerjahr mehrere konkrete Hebel. Der wichtigste Punkt ist die Aktualisierung der Pendlerdaten. Wer einen längeren Arbeitsweg hat, sollte noch vor Beginn des Jahres 2026 prüfen, ob die Einstufung im Pendlerrechner korrekt ist. Die Verdreifachung des Pendlereuros macht Fehler bei der Distanz oder der Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel deutlich teurer.
Sie sollten außerdem überlegen, ob ein Freibetragsbescheid für 2026 sinnvoll ist. Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder Pendlerpauschale erwartet, kann sich die Steuerentlastung über geringere laufende Lohnsteuer bereits unterjährig holen, statt erst mit der Arbeitnehmerveranlagung. Gerade bei gestiegenen Wohnkosten kann dieser Liquiditätsvorteil entscheidend sein.
Ein zweiter Hebel liegt im bewussten Timing von Einmalzahlungen. 2025 gibt es die Möglichkeit einer steuerfreien Mitarbeiterprämie von bis zu 1.000 Euro, die 2026 voraussichtlich nicht im gleichen Umfang zur Verfügung steht. Wer mit dem Arbeitgeber verhandeln kann, sollte prüfen, ob Zahlungen besser noch im alten Jahr zufließen.
Drittens lohnt ein Blick auf berufliche Aus- und Weiterbildungen. Kosten, die unmittelbar mit Ihrer Tätigkeit zusammenhängen, können Sie weiterhin als Werbungskosten geltend machen. Wenn größere Lehrgänge anstehen, kann eine Aufteilung auf 2025 und 2026 sinnvoll sein, um mehrere Jahre zu entlasten und gleichzeitig in beiden Jahren die Grenzsteuersätze optimal auszunutzen.
Schließlich sollten Sie die Kombination aus Steuerrecht und steirischen Energie und Wohnbauprogrammen im Blick behalten. Wer etwa 2026 eine Sanierung mit Bundesbonus und Landesdarlehen plant, kann den Eigenanteil in der Arbeitnehmerveranlagung als außergewöhnliche Belastung oder Werbungskosten im Rahmen von Vermietung prüfen. Hier entscheidet der Einzelfall, weshalb eine individuelle Beratung ratsam ist.
Gestaltungsspielräume für Selbstständige und KMU in der Steiermark
Welche Spielräume haben Selbstständige im Steuerjahr 2026?
Für Selbstständige, freie Berufe und viele Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer bringt das Steuerjahr 2026 vor allem eine deutlich ausgeweitete Basispauschalierung. Bereits 2025 steigt die Umsatzgrenze für die pauschale Gewinnermittlung von 220.000 Euro auf 320.000 Euro, für 2026 ist eine weitere Anhebung auf 420.000 Euro vorgesehen. Gleichzeitig erhöht sich der pauschale Betriebsausgabensatz für viele Tätigkeiten von bisher 12 Prozent über 13,5 Prozent auf 15 Prozent.
Damit verschiebt sich die Grenze, ab der eine detaillierte Einnahmen Ausgaben Rechnung zwingend sinnvoller ist. Wer in der Steiermark als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer tätig ist, sollte noch 2025 eine Gegenrechnung durchführen. Sie können anhand der Vorjahreszahlen prüfen, ob die künftige Pauschale inklusive Vorsteuerpauschale zu einer niedrigeren Bemessungsgrundlage führt als ein Ansatz der tatsächlichen Betriebsausgaben.
Der Gestaltungsspielraum liegt dabei nicht nur in der Entscheidung für oder gegen die Pauschalierung. Auch die Umsatzsteuer spielt eine Rolle. Die ertragsteuerliche Basispauschalierung ist Voraussetzung für die umsatzsteuerliche Vorsteuerpauschalierung. Da der pauschale Vorsteuerabzug von 1,8 Prozent des Umsatzes unverändert bleibt, steigt mit der höheren Umsatzgrenze auch der maximal pauschal absetzbare Vorsteuerbetrag.
Sie können das Steuerjahr 2026 somit gezielt vorbereiten. Wer 2025 knapp unter 320.000 Euro Umsatz bleibt, kann in Ruhe prüfen, ob 2026 ein geplanter Wachstumssprung auf bis zu 420.000 Euro unter Beibehaltung der Pauschale möglich ist. Gleichzeitig sollten Sie Investitionen, die den Gewinn stark erhöhen, so planen, dass sie mit dem Gewinnfreibetrag, Investitionsfreibetrag und den neuen Pauschsätzen optimal zusammenwirken.
Wie kombinieren Unternehmer Steuern sparen und Investitionen?
In vielen steirischen Betrieben wird 2026 ein Jahr der Konsolidierung. Höhere Energiepreise, steigende Löhne und das Budgetsanierungspaket verlangen eine sorgfältige Liquiditätsplanung. Wer Steuern sparen will, darf daher nicht nur auf Absetzposten blicken, sondern muss Zahlungsströme über mehrere Jahre betrachten.
Ein Ansatz liegt in der Staffelung größerer Investitionen. Das Budgetbegleitgesetz 2025 sieht für bestimmte Investitionen befristet erhöhte Investitionsfreibeträge und Begünstigungen vor. Gleichzeitig bestehen Sanierungszuschüsse und Umweltförderungen des Bundes, die steuerfrei zufließen. Für steirische Unternehmen können zusätzliche Landesprogramme hinzukommen, etwa bei Energieeffizienz, Elektromobilität oder erneuerbarer Wärme.
Praktisch bedeutet das: Wenn Sie eine neue Heizungsanlage für Betriebsgebäude oder eine Photovoltaikanlage planen, sollten Sie drei Fragen klären. Erstens, ab wann sind Lieferungen und Leistungen für die Sanierungsoffensive 2026 förderfähig. Zweitens, welche Landesförderung in der Steiermark ergänzend zur Bundesförderung möglich ist. Drittens, in welchem Jahr der Investitionsfreibetrag steuerlich die größte Wirkung entfaltet.
Eine weitere Stellschraube ist die Nutzung von Mitarbeiterprämien und Benefits. Für 2025 gibt es eine steuerfreie Mitarbeiterprämie, die Sozialversicherung und Lohnnebenkosten jedoch nicht reduziert. Wer in der Steiermark qualifizierte Fachkräfte halten will, kann diese Prämie nutzen und gleichzeitig 2026 mit einem attraktiveren Pendlereuro argumentieren. Diese Kombination aus steuerlichen und arbeitsrechtlichen Instrumenten kann für kleine Betriebe ein wichtiges Bindungsinstrument sein.
Immobilien, Sanierung und Energie: Steuern und Förderungen verbinden
Wie lassen sich Sanierung und Steuerjahr 2026 strategisch verbinden?
Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien in der Steiermark wird 2026 zu einem Schlüsseljahr. Mit der bundesweiten Sanierungsoffensive 2026 fördert der Bund thermisch energetische Sanierungen und den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Pro Jahr stehen dafür bis 2030 bis zu 360 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem Kesseltausch und umfassende Sanierungspakete in Ein und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und mehrgeschossigen Wohnbauten.
Wesentlich ist der zeitliche Rahmen. Lieferungen und Leistungen für förderfähige Heizungsumstellungen werden bereits ab 3. Oktober 2025 anerkannt. Anträge und Registrierungen können, vorbehaltlich der Budgetmittel, bis Ende 2026 gestellt werden. Für steirische Haushalte bedeutet das: Planungen, Angebote und Energieberatung sollten frühzeitig gestartet werden, damit Maßnahmen im Steuerjahr 2026 umgesetzt und fristgerecht registriert sind.
Auf steuerlicher Ebene bleiben Investitionen in die eigene Wohnimmobilie zwar nur eingeschränkt absetzbar. Dennoch lässt sich der finanzielle Effekt optimieren. Sanierungszuschüsse senken den Eigenanteil. Wer vermietete Objekte saniert, kann die verbleibenden Kosten über die Abschreibung oder als Erhaltungsaufwand steuerlich geltend machen. Hier lohnt sich eine genaue Zuordnung von Einzelmaßnahmen, da energetische Verbesserungen oft als aktivierungspflichtige Herstellungsaufwendungen gelten.
Für betriebliche Gebäude ergeben sich zusätzliche Effekte. Werden Sanierungen im Betriebsvermögen durchgeführt, lassen sich Investitionsfreibeträge, erhöhte Abschreibungen und Förderungen kombinieren. Wichtig ist eine saubere Dokumentation der förderfähigen Maßnahmen. Nur so können Sie später nachweisen, welche Kosten über Zuschüsse gedeckt wurden und welche als Betriebsausgaben verbleiben.
Welche Besonderheiten gelten in der Steiermark bei Wohnbau und Heizung?
Das Land Steiermark bereitet parallel zur Bundesoffensive eigene Programme vor. Nach einem zeitweiligen Antragsstopp liegt nun ein Fahrplan zur schrittweisen Wiederöffnung der Wohnbau und Heizungstauschförderungen vor. Im ersten Quartal 2026 sollen Förderungen für Eigenheimneubauten sowie für den Kauf bestehender Eigenheime mit anschließender Sanierung wieder anlaufen. Ergänzend will das Land den Ersatz alter nachhaltiger Heizungen durch effizientere Systeme fördern.
Zusätzlich ist ab dem zweiten Quartal 2026 ein „Sanierungspass“ geplant, der mehrere Maßnahmen bündelt und mit steigenden Fördersätzen belohnt. Für bestimmte Fälle sind Darlehen bis zu 80.000 Euro bei einem Zinssatz von rund 1,5 Prozent vorgesehen. Das reduziert den Finanzierungsdruck für Haushalte und ermöglicht eine Kopplung mit den Zuschüssen des Bundes.
Wer in der Steiermark lebt und das Steuerjahr 2026 nutzen will, sollte seine Projekte daher in drei Schritten planen. Erstens, frühzeitige Energieberatung, da das Protokoll bei vielen Bundesprogrammen Voraussetzung für Anträge ist. Zweitens, Abklärung der Landesprogramme und ihrer technischen Anforderungen, etwa bei Dämmstandard, Heizsystem oder Standort in Ortskernen. Drittens, Abstimmung mit der eigenen steuerlichen Situation, insbesondere bei vermieteten Objekten oder betrieblich genutzten Gebäuden.
Damit wird aus einer reinen Fördernutzung ein integraler Bestandteil der persönlichen Steuerstrategie. Wer die Zeit bis zum Start der Programme nützt, kann bereits 2026 sowohl aus Bundesmitteln als auch aus steirischen Landesdarlehen und steuerlichen Abschreibungen Vorteile ziehen.
Pension, Arbeiten im Alter und Sozialversicherung
Was bedeutet das Steuerjahr 2026 für Pension und Arbeiten im Alter?
Auch für ältere Steirerinnen und Steirer bringt das Steuerjahr 2026 Veränderungen. Das Budgetbegleitgesetz 2025 und das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II sehen Anpassungen bei Pensionsantritt, Pensionsanpassung und Sozialversicherungsbeiträgen vor. Der Krankenversicherungsbeitrag für Pensionistinnen und Pensionisten steigt, gleichzeitig wird die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei geringer Einkommensteuer erhöht.
Die jährliche Pensionserhöhung für 2026 beträgt 2,7 Prozent. Gleichzeitig wird die anteilige Verzögerung der ersten Pensionsanpassung für Neupensionen erneut ausgesetzt. Wer 2026 in Pension geht, erhält damit eine gleichmäßigere Anpassung, unabhängig vom Monat des Pensionsantritts.
Für das Arbeiten im Alter plant die Bundesregierung ein spezielles Modell. Es sieht eine pauschale Endbesteuerung von Zuverdienst aus echter Alterspension mit 25 Prozent vor und reduziert Sozialversicherungsbeiträge für diese Beschäftigten deutlich. Arbeitgeber tragen nur den halben Beitrag zur Pensions und Krankenversicherung, sonstige Lohnnebenkosten bleiben unverändert. Inkrafttreten soll dieses Modell mit 1. Jänner 2026, verbunden mit einem budgetären Rahmen von mehreren hundert Millionen Euro.
Praktisch bedeutet das: Wer in der Steiermark kurz vor der Pension steht, sollte den Pensionsantritt und Nebenjobs genau prüfen. Ein späterer Antritt kann die Pensionshöhe steigern, ein gezielter Zuverdienst nach dem Pensionsantritt kann mit dem neuen Modell steuerlich günstiger sein als bisher. Gleichzeitig ist zu bedenken, dass höhere Sozialversicherungsbeiträge und das e card Service Entgelt ab 2026 auch Pensionistinnen und Pensionisten treffen.
Kernfakten im Überblick
| Bereich | Änderung ab Steuerjahr 2026 | Was Steirerinnen und Steirer jetzt tun sollten |
|---|---|---|
| Einkommensteuer und Pendlereuro | Neue Tarifstufen und Pendlereuro von 6 Euro pro Kilometer. Kalte Progression nur zu zwei Dritteln abgegolten, Negativsteuer für Pendler erhöht. | Pendlerrechner aktualisieren, Freibetragsbescheid prüfen, Einmalzahlungen und Weiterbildungen zeitlich planen, um Steuern sparen optimal zu nutzen. |
| Selbstständige und Pauschalierung | Umsatzgrenze der Basispauschalierung steigt auf 420.000 Euro, pauschale Betriebsausgaben auf 15 Prozent. Vorsteuerpauschale bleibt bei 1,8 Prozent. | Vergleich Pauschale versus tatsächliche Kosten durchführen, Investitionen und Umsatzentwicklung über 2025 und 2026 staffeln, um vom erweiterten Rahmen zu profitieren. |
| Sanierung und steirische Förderungen | Bundesweite Sanierungsoffensive mit Sanierungsbonus und Kesseltausch, Landesprogramme in der Steiermark mit Eigenheimförderung, Heizungstausch und Sanierungspass ab 2026. | Energieberatung einholen, Projekte planen, Unterlagen vorbereiten, Förderbedingungen und Zeitfenster prüfen und Maßnahmen so terminieren, dass Zuschüsse und Steuerwirkungen 2026 zusammenfallen. |
Fazit
Das Steuerjahr 2026 wird für Steirerinnen und Steirer anspruchsvoller, eröffnet aber zugleich neue Gestaltungsspielräume. Die wichtigsten Instrumente liegen nicht in exotischen Konstruktionen, sondern in der Kombination aus aktuellen Tarifen, erweiterten Pauschalierungen und gezielt genutzten Förderungen. Wer Pendlerpauschale, Pendlereuro, Sanierungszuschüsse, Eigenheimförderungen, Investitionsfreibeträge und Sozialversicherungsregeln systematisch aufeinander abstimmt, kann trotz Sparpaket spürbar Steuern sparen.
Entscheidend ist der Zeitpunkt. Viele Maßnahmen entfalten ihre Wirkung nur, wenn sie bereits 2025 vorbereitet werden. Das betrifft sowohl formale Schritte wie den Freibetragsbescheid als auch strategische Entscheidungen über Investitionen, Pensionsantritt oder Betriebsstruktur. Gerade in der Steiermark kommt die zusätzliche Ebene der Landesprogramme dazu, die sich mit den Bundesinstrumenten überlagern.
Wer seine finanzielle Situation für das Steuerjahr 2026 realistisch durchrechnet, erhält ein klares Bild: Wo drohen Mehrbelastungen, wo lassen sich Entlastungen heben. Auf dieser Basis können Sie priorisieren, welche Sanierungen, Investitionen oder strukturellen Anpassungen wirklich sinnvoll sind. Die Steuerpolitik setzt den Rahmen, genutzt wird er durch sorgfältige Planung im eigenen Haushalt und im eigenen Betrieb.
Passende Artikel:
Industrie 4.0 im steirischen Maschinen- und Anlagenbau
Die 10 reichsten Steirer und wie sie so reich wurden
Doppel- und Hohlraumböden in der Steiermark: D&P als Partner
Mario Körbler: Unternehmer aus Leibnitz mit eigener Philosophie
Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dieses Magazins dienen ausschließlich Informations- und Unterhaltungszwecken und besitzen keinen Beratercharakter. Die bereitgestellten Informationen waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell. Eine Garantie für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird nicht übernommen, jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Inhalte ist ausgeschlossen. Diese Inhalte ersetzen keine professionelle juristische, medizinische oder finanzielle Beratung. Bei spezifischen Fragen oder besonderen Umständen sollte stets ein entsprechender Fachexperte hinzugezogen werden. Texte können mithilfe von KI-Systemen erstellt oder unterstützt worden sein.
