Der Kollektivvertrag in Österreich bestimmt Mindestlöhne, Arbeitszeit und viele Details Ihres Arbeitsverhältnisses. Wer die eigenen Einstufungen, Zulagen und jährlichen Erhöhungen versteht, kann Lohnzettel prüfen und Gehaltsverhandlungen gezielt führen.
Einleitung
Viele Beschäftigte achten bei Jobwechsel oder Beförderung fast ausschließlich auf den Arbeitsvertrag. Der eigentliche Rahmen für Löhne und Gehälter, Arbeitszeit, Überstunden und Sonderzahlungen ergibt sich jedoch in Österreich in der Regel aus dem Kollektivvertrag und nicht aus der individuellen Vereinbarung.
Rund 98 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten in Branchen, in denen ein Kollektivvertrag gilt. Jährlich verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände hunderte Abschlüsse neu und legen damit die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und die Erhöhung der Ist-Löhne fest.
Dieser Beitrag erklärt systematisch, wie der Kollektivvertrag aufgebaut ist, wie Sie Ihren eigenen KV finden, welche Zahlen 2025 in wichtigen Branchen gelten und wie sich das System im Vergleich zu Deutschland mit gesetzlichem Mindestlohn unterscheidet. Das Ziel ist ein praxisnaher Überblick, mit dem Sie Ihr Dienstverhältnis besser einschätzen können.
Was ist ein Kollektivvertrag in Österreich?
Ein Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite, meist zwischen Fachgewerkschaften des ÖGB und den Fachorganisationen der Wirtschaftskammer oder anderen Arbeitgeberverbänden.
Die Rechtsgrundlage bildet das Arbeitsverfassungsgesetz, das festlegt, wer Kollektivverträge abschließen darf und wie Kundmachung und Geltungsbereich geregelt sind. Kollektivverträge wirken unmittelbar rechtsverbindlich für die Arbeitsverhältnisse der erfassten Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine zusätzliche Unterschrift der einzelnen Arbeitnehmerin oder des einzelnen Arbeitnehmers ist dafür nicht nötig.
Wesentliche Merkmale eines Kollektivvertrages:
- Er ist überbetrieblich und gilt für ganze Branchen oder Berufsgruppen
- Er regelt Mindeststandards wie Mindestlöhne, Arbeitszeit, Zulagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Kündigungsfristen und andere Arbeitsbedingungen
- Er wird jährlich oder in regelmäßigen Verhandlungsrunden neu ausverhandelt, vor allem die Entgeltbestimmungen und Zulagen
In Österreich existieren rund 800 Kollektivverträge, von denen jährlich etwa 450 neu verhandelt werden.
Was regelt ein Kollektivvertrag konkret?
Der Inhalt eines Kollektivvertrages deckt in der Regel die zentralen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ab. Typische Regelungsbereiche sind:
- Löhne und Gehälter: Mindestlöhne, Grundgehälter, Einstufungssystem nach Tätigkeiten und Berufsjahren, Prämienmodelle
- Sonderzahlungen: Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Höhe und Zahlungstermine
- Arbeitszeit: Normalarbeitszeit, mögliche kürzere Arbeitszeiten, Gleitzeitmodelle, Ruhezeiten, Regelungen zu Überstunde und Mehrarbeit
- Zuschlag und Zulagen: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Erschwerniszulagen, Schmutz- oder Gefahrenzulagen
- Kündigungsfristen und -termine, Schutzbestimmungen
- Weitere Arbeitsbedingungen wie Reisekosten, Dienstreisevergütungen oder Regelungen zur stundenweise entlohnten Tätigkeit
Damit definiert der Kollektivvertrag einen Mindeststandard, der nicht unterschritten werden darf, sofern nicht eine günstigere Regelung vereinbart wurde.
Geltungsbereich: Für wen der Kollektivvertrag gilt
Jeder Kollektivvertrag hat einen Geltungsbereich, der fachlich, räumlich und persönlich definiert ist. Entscheidend ist, welcher Fachverband der Wirtschaftskammer die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber angehört und welche Berufsgruppen der Vertrag umfasst.
Wichtige Kriterien:
- Fachlich: Branche oder Wirtschaftszweig, etwa Handel, Gewerbe, Metallindustrie, IT, Tourismus
- Räumlich: Österreichweit oder bundeslandspezifisch
- Persönlich: Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge
Rund 98 Prozent der unselbstständig Beschäftigten in Österreich fallen unter einen Kollektivvertrag. Nur wenige Bereiche sind davon ausgenommen, etwa bestimmte Teile des öffentlichen Dienstes.
Der Kollektivvertrag gilt automatisch, wenn der Betrieb in den fachlichen Geltungsbereich fällt. Das Dienstverhältnis ist dann kollektivvertraglich eingebettet, auch wenn der Arbeitsvertrag wenig dazu sagt.
Wie finden Sie heraus, welcher Kollektivvertrag für Sie gilt?
In vielen Fällen ist im Dienstzettel oder Arbeitsvertrag angegeben, welcher Kollektivvertrag gilt. Fehlt dieser Hinweis, können Sie im Betrieb nachfragen, etwa in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat.
Der aktuelle Kollektivvertrag muss im Betrieb zur Einsichtnahme aufliegen. Zusätzlich helfen:
- KV-Datenbanken der Wirtschaftskammer
- KV-Systeme der Gewerkschaften
- Das Register des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft
Auch die Arbeiterkammer unterstützt dabei, die korrekte Einstufung und den richtigen Kollektivvertrag zu identifizieren.
Welche Rolle spielen Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag?
Das österreichische Arbeitsrecht kennt einen Stufenbau: Verfassung und Gesetze stehen an der Spitze, gefolgt vom Kollektivvertrag, der Betriebsvereinbarung und dem Arbeitsvertrag. Abweichungen nach unten sind nur erlaubt, wenn sie für die Arbeitnehmerseite günstiger sind. Dieses Prinzip ist als Günstigkeitsprinzip bekannt.
Der Arbeitsvertrag darf die Vorgaben des Kollektivvertrages daher nicht verschlechtern. Betriebsvereinbarungen können nur dann abweichende Regelungen treffen, wenn der Kollektivvertrag solche Öffnungen ermöglicht. Viele Details, etwa zu Gleitzeit oder Arbeitszeitmodellen, benötigen eine schriftliche Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.
Konkrete Zahle2026: Löhne und Gehälter im Überblick
Die Kollektivvertragsverhandlungen 2026 bringen je nach Branche sehr unterschiedliche Ergebnisse. Erste Abschlüsse zeigen bei den kollektivvertraglichen Mindestgehältern Anhebungen zwischen rund 2 und gut 3 Prozent. Besonders früh abgeschlossen wurden etwa Handel, Bewachung, Telekommunikation, Metallgewerbe und Reinigung. In anderen Bereichen liegen bisher nur die Ergebnisse für 2025 vor, die bis zu einem neuen Abschluss weitergelten. Für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist wichtig, welcher Kollektivvertrag gilt und ab wann die neuen Werte im Dienstzettel aufscheinen.
Handel: Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge
Der Kollektivvertrag Handel zählt zu den größten in Österreich. Er betrifft rund 430000 Angestellte und etwa 20000 Lehrlinge. Mit 1. Jänner 2026 steigen die kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 2,55 Prozent. Die Erhöhung gilt für alle Verwendungsgruppen und wird auf den nächsten vollen Euro gerundet. Die betragsmäßigen Überzahlungen bleiben bestehen. Für viele Beschäftigte bedeutet das ein Plus von rund 50 Euro brutto im Monat im Einstiegsbereich.
Das Einstiegsgehalt in der niedrigsten Verwendungsgruppe lag 2025 bei etwas über 2000 Euro brutto. Durch die Erhöhung um 2,55 Prozent liegt das Mindestgehalt 2026 nun bei gut 2090 Euro brutto. Auch die Lehrlingseinkommen steigen um den vereinbarten Prozentsatz. Lehrlinge im ersten Lehrjahr erhalten damit rund 1200 Euro brutto. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind im Handel weiter klar geregelt und werden auf Basis der neuen Mindestgehälter berechnet.
Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung
Im Bereich Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung laufen die Kollektivvertragsverhandlungen für 2026 noch. Der Abschluss betrifft rund 110000 bis 116000 Angestellte und ist damit einer der flächenwirksamsten Kollektivverträge im Angestelltenbereich. In der ersten Verhandlungsrunde wurden wirtschaftliche Lage, Produktivität und Kaufkraft diskutiert, konkrete Prozentsätze für 2026 gibt es jedoch noch nicht.
Bis zum neuen Abschluss gelten weiterhin die Werte ab 1. Jänner 2025. Die monatlichen Mindestgrundgehälter wurden damals in allen Verwendungsgruppen um 3,90 Prozent erhöht. Auch alle vier Lehrjahre sowie Nachtzulagen und Taggelder wurden um 3,90 Prozent angehoben. Für Hilfskräfte liegen die Einstiegsgehälter seit 2025 bei knapp unter 2000 Euro brutto, Fachkräfte erreichen je nach Verwendungsgruppe deutlich höhere Mindestgehälter. Für 2026 ist daher entscheidend, ab welchem Stichtag der neue Abschluss in Ihrem Betrieb umgesetzt wird.
Industrie: Glas, Papier, Chemie, Elektro
In den klassischen Industriebranchen Glas, Papier, Chemie sowie Elektro- und Elektronikindustrie liegen für 2026 noch keine eigenständigen Lohnrunden vor. Grundlage für viele Betriebe bleiben daher die Kollektivvertragsabschlüsse 2025. In der Glasindustrie und Glashüttenindustrie stiegen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter mit 1. Juni 2025 um 2,65 Prozent. Die Ist-Löhne wurden um 2,2 Prozent erhöht, gedeckelt mit 100 Euro monatlich.
In der Papierindustrie wurden die KV-Mindestlöhne rückwirkend mit 1. Mai 2025 um 2,65 Prozent angehoben, in der Pappenindustrie um 2,45 Prozent. Die Ist-Löhne stiegen um bis zu 2,65 Prozent. In der chemischen Industrie wiederum gibt es seit Mai 2025 ein Plus von 2,65 Prozent, kombiniert mit Fixbeträgen zwischen 80 und 113 Euro, während in der Elektro- und Elektronikindustrie die Mindestlöhne um 3 Prozent erhöht wurden. Diese Werte bleiben solange maßgeblich, bis für 2026 neue Kollektivverträge abgeschlossen werden.
IT-Branche und Consulting
Der IT-Kollektivvertrag ist weiterhin einer der dynamischsten Abschlüsse. Für 2026 liegen noch keine neuen Prozentsätze vor. Die aktuell gültige Gehaltstabelle beruht auf dem Abschluss für 2025. Die Mindestgrundgehälter wurden ab 1. Jänner 2025 um 3,20 Prozent erhöht. Ein Berufseinsteiger in der Einstiegsstufe verdient seither mindestens rund 2169 Euro brutto im Monat. Die Lehrlingsentschädigungen wurden gleichzeitig um 3,20 Prozent erhöht und liegen im ersten Lehrjahr bei 929 Euro brutto.
Zusätzlich steigen im IT-KV seit 2025 die kollektivvertraglichen Zulagen um 3,05 Prozent. Die tatsächliche Gehaltssumme der Beschäftigten ist spätestens mit 1. Juli 2025 um 3,70 Prozent anzuheben. Gleitzeit, Durchrechnung und spezielle Arbeitszeitmodelle sind im IT-Kollektivvertrag sehr detailliert geregelt. Solange für 2026 kein neuer Abschluss vorliegt, bleiben diese Bestimmungen samt Gehaltstabelle und Zulagen in Kraft. Für viele Beschäftigte sind individuelle Überzahlungen, Prämien und variable Vergütungen üblich, die deutlich über dem KV-Mindeststandard liegen.
Ab 2026 kommen zudem gesetzliche Neuerungen ins Spiel. Kollektivverträge können künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch auf freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer angewendet werden. Für IT-nahe Projekte mit vielen freien Mitarbeitenden kann das die Verhandlungsposition der Betroffenen gegenüber Auftraggebern stärken.
Tourismus, Verkehr und Systemgastronomie
Im Tourismus gelten viele Abschlüsse weiterhin ab 2024 und 2025. In der Seilbahnwirtschaft stiegen die KV-Löhne der rund 18000 Beschäftigten mit 1. Juli 2025 um 3,1 Prozent. Der Einstiegslohn liegt seither bei rund 2138 Euro brutto monatlich. Dieser Abschluss gilt bis 30. April des Folgejahres und bildet damit den Rahmen, bis neue Lohnrunden für 2026 vorliegen.
Im Bereich Verkehr gibt es bereits konkret fixierte 2026-Regelungen. Für die Beschäftigten der privaten Autobusbetriebe wurde ein Zwei-Jahres-Abschluss vereinbart. Die Reallöhne steigen seit 1. Jänner 2025 um 3,6 Prozent. Ab 1. Jänner 2026 werden die Löhne nochmals um die durchschnittliche Inflation plus einen zusätzlichen Reallohnzuwachs angehoben. Die genaue Höhe hängt damit von der tatsächlichen Teuerung ab, liegt aber voraussichtlich im Bereich von gut 2 bis 3 Prozent.
In der Systemgastronomie wurden bereits 2025 spürbare Erhöhungen vereinbart. Für Beschäftigte großer Ketten wie McDonald’s stiegen die Löhne um 3,9 Prozent, die Lehrlingseinkommen im Schnitt um 4,1 Prozent. Dieser Abschluss wirkt weit in das Jahr 2026 hinein, solange kein neuer KV vereinbart ist. Für Teilzeitkräfte spielen hier Dienstplanung, Zuschläge für Überstunden sowie Zuschläge für Sonn- und Feiertage eine große Rolle für das tatsächlich ausbezahlte Entgelt.
Weitere Bereiche mit wichtigen Abschlüssen 2026
Neben den großen Branchen gibt es mehrere Kollektivverträge, die 2026 direkt wirksam werden. Im Bewachungsgewerbe steigen die Löhne ab 1. Jänner 2026 im Schnitt um 3,08 Prozent. Beschäftigte im Veranstaltungsdienst erhalten sogar 3,4 Prozent mehr. Für viele Sicherheitskräfte bedeutet das ein relevantes Plus, da Zulagen für Nachtarbeit und risikoreiche Einsätze zusätzlich aufgestockt werden. ÖGB
In der Telekommunikation steigen die Mindestgehälter mit 1. September 2026 um 3,2 Prozent. Die tatsächlichen Monatsgehälter werden ebenfalls zu diesem Stichtag angehoben. Die Ist-Gehälter steigen um 2,5 Prozent, gedeckelt mit 150 Euro brutto im Monat. Damit bleiben die Einstiegsgehälter wettbewerbsfähig, während in höheren Gehaltsgruppen die prozentuelle Erhöhung geringer ausfällt. ÖGB
Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung. Rund 66000 Beschäftigte erhalten mit 1. Jänner 2026 durchschnittlich 3,25 Prozent mehr Lohn. Facharbeiterinnen und Facharbeiter in der Reinigungstechnik kommen sogar auf ein Plus von 4,5 Prozent. Die Lehrlingseinkommen steigen um 6 Prozent, was die Ausbildung in diesem Bereich attraktiver macht. Für viele Beschäftigte ist wichtig, dass hier Stundenlöhne maßgeblich sind, die bei Überstunden und Nachtarbeit mit Zuschlägen kombiniert werden.
Im Metallgewerbe gilt ein Zwei-Jahres-Abschluss für rund 120000 Arbeiterinnen und Arbeiter und etwa 19000 Lehrlinge. Die KV-Löhne steigen ab 1. Jänner 2026 um 2,2 Prozent. Die Ist-Löhne erhöhen sich um 1,8 Prozent. Lehrlinge erhalten ein Plus von 2 Prozent. Dieser Abschluss schafft Planungssicherheit, weil bereits jetzt feststeht, dass die KV-Löhne ab 2027 erneut angehoben werden.
Im öffentlichen Dienst steigen die Gehälter seit 1. Jänner 2025 durchschnittlich um 3,5 Prozent. Für 2026 ist vereinbart, dass Gehälter, Zulagen und Vergütungen um die rollierende Inflation plus 0,3 Prozent angehoben werden. Die genaue Prozentzahl ergibt sich aus der Inflationsentwicklung des vorangegangenen Jahres. Der Abschluss wurde in Bund, Ländern und Gemeinden weitgehend übernommen und sichert die reale Kaufkraft von Beamtinnen, Vertragsbediensteten und Gemeindebeschäftigten ab.
Auch in weiteren Branchen wie Baunebengewerbe, Kreditwirtschaft, Sozialwirtschaft oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen wirken die 2025er-Abschlüsse in das Jahr 2026 hinein. Die Erhöhungen liegen dort meist zwischen rund 2,7 und 4 Prozent. Für Sie als Beschäftigte oder Beschäftigter lohnt sich ein Blick in den jeweils gültigen KV, um zu prüfen, ob für 2026 bereits ein neuer Abschluss besteht oder noch der 2025er-Kollektivvertrag weitergilt.
Kollektivvertrag Österreich und Mindestlohn im Vergleich zu Deutschland
In Österreich gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Mindestlöhne sind vollständig in Kollektivverträgen geregelt. Entsprechend wichtig sind hohe KV-Abdeckungsgrade.
In Deutschland beträgt der gesetzliche Mindestlohn seit 2025 12,82 Euro pro Stunde, was einem Vollzeit-Bruttomonatslohn von rund 2160 Euro entspricht.
Während in Deutschland etwa die Hälfte der Beschäftigten tarifgebunden arbeitet, liegt die Abdeckung in Österreich bei rund 98 Prozent. Damit übernehmen Kollektivverträge die Funktion eines flächendeckenden Mindestlohnsystems.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das:
- Der Kollektivvertrag ist in Österreich der entscheidende Maßstab
- In Deutschland bildet der Mindestlohn die Untergrenze, Tarifverträge schaffen zusätzliche Verbesserungen
Rechte und Pflichten aus dem Kollektivvertrag im Alltag
Der Kollektivvertrag ordnet viele Details des Arbeitsverhältnisses. Wichtige Themen sind:
- Verteilung der Arbeitszeit, Gleitzeitregelungen
- Vergütung und Zuschläge für Überstunde
- Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
- Höhe und Berechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Kündigungsfristen und Schutzrechte
Die Verhandlungen führen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Sie schaffen einheitliche Wettbewerbsbedingungen und sichern Mindeststandards für alle Betriebe einer Branche.
Wie wirken sich KV-Erhöhungen auf Ist-Löhne aus?
Man unterscheidet zwischen:
- Kollektivvertraglichen Mindestlöhnen
- Tatsächlichen Ist-Löhnen, die viele Arbeitgeber überzahlen
Bei KV-Erhöhungen steigen Mindestlöhne automatisch. Ob Ist-Löhne im gleichen Ausmaß steigen, hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag ab.
Beispiele:
- Industriebranchen: Mindestgehälter steigen stärker als Ist-Löhne
- IT: Mindestgehälter und Ist-Lohnsummen steigen prozentuell, teils mit Mindestbeträgen
Einzelverträge können Aufsaugklauseln enthalten. Diese dürfen das Günstigkeitsprinzip nicht verletzen.
Was tun, wenn der Kollektivvertrag nicht eingehalten wird?
Typische Probleme:
- Falsche Einstufung
- Fehlende Zuschläge
- Einbehaltene Sonderzahlungen
- Unklare Arbeitszeitregelungen
Vorgehen:
- Unterlagen sammeln: Dienstzettel, Lohnzettel, Arbeitszeitaufzeichnungen
- Gespräch mit Personalabteilung führen
- Betriebsrat einbeziehen
- Unterstützung der Arbeiterkammer oder Gewerkschaft nutzen
In strittigen Fällen kann rechtliche Unterstützung notwendig sein.
Übersicht zum Kollektivvertrag in Österreich
| Aspekt | Kernaussage |
|---|---|
| Funktion des Kollektivvertrags | Der Kollektivvertrag in Österreich legt verbindliche Mindestlöhne, Arbeitszeit und zentrale Arbeitsbedingungen für ganze Branchen fest. |
| Geltungsbereich und Zuordnung | Welcher Kollektivvertrag gilt, richtet sich nach Branche, Standort und Beschäftigtengruppe des Betriebs und nicht allein nach dem Inhalt des Arbeitsvertrags. |
| Rolle von Einstufung und Verwendungsgruppe | Die Einstufung in Verwendungsgruppen und Gehaltsstufen entscheidet über Mindestgehalt, Vorrückungen und viele Zulagen, daher sollten Sie diese Angaben sorgfältig prüfen. |
| Dynamik der Lohnentwicklung | Kollektivverträge werden regelmäßig neu verhandelt, wodurch Mindestgehälter und Zulagen je nach wirtschaftlicher Lage und Branche unterschiedlich stark angepasst werden. |
| Handlung bei Unklarheiten | Bei Zweifeln zu Einstufung, Zuschlägen oder Sonderzahlungen sollten Sie Unterlagen sammeln und sich an Personalabteilung, Betriebsrat oder eine Arbeitnehmervertretung wenden. |
Fazit
Der Kollektivvertrag bildet den zentralen Rahmen für Einkommen, Arbeitszeit, Zuschlag, Sonderzahlungen und viele andere Arbeitsbedingungen. Für nahezu alle Angestellten in Österreich ist er entscheidend für die tatsächlichen Löhne und Gehälter. Die Abschlüsse 2025 zeigen teils moderate, teils deutliche Steigerungen je nach Branche.
Wer sein Dienstverhältnis fundiert beurteilen will, sollte den eigenen Kollektivvertrag kennen, die Einstufung prüfen und die Entwicklung der Ist-Löhne beobachten. Betriebsrat, Arbeiterkammer und Gewerkschaften unterstützen dabei. Wer Unsicherheiten hat, sollte sich an die zuständige Gewerkschaft wenden, um seine Ansprüche durchzusetzen und die unmittelbar rechtsverbindlich wirkenden Vorteile des Kollektivvertrages vollständig zu nutzen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Kollektivvertrag Österreich“
Wie wichtig ist die Verwendungsgruppe im Kollektivvertrag Österreich für Ihr Gehalt?
Die Verwendungsgruppe ordnet Ihre Tätigkeit einem bestimmten Anforderungsniveau zu und bildet die Basis für das Mindestgehalt. Je nach Gruppe unterscheiden sich Grundgehälter, Vorrückungen und teilweise auch Zulagen. Sie sollten prüfen, ob Ihre tatsächlichen Aufgaben zur beschriebenen Verwendungsgruppe passen und Unstimmigkeiten früh ansprechen.
Welche Rolle spielt Ihre Berufserfahrung bei der Einstufung im Kollektivvertrag?
Viele Kollektivverträge sehen Vorrückungen nach Berufsjahren oder Dienstjahren vor. Zusätzliche Erfahrung kann zu höheren Gehaltsstufen oder Funktionsgruppen führen. Entscheidend ist, ob einschlägige Vordienstzeiten anerkannt werden. Bewahren Sie Nachweise über frühere Beschäftigungen gut auf, damit Ihre bisherige Erfahrung korrekt berücksichtigt wird.
Wie wirkt sich ein Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit auf Ihre Ansprüche aus dem Kollektivvertrag aus?
Die meisten Geldleistungen aus dem Kollektivvertrag richten sich nach dem Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit. Das Mindestgrundgehalt wird anteilig berechnet, Prozentsätze für Zulagen und Sonderzahlungen bleiben jedoch gleich. Wichtig ist eine schriftliche Anpassung des Dienstzettels, damit die neue Stundenanzahl und die daraus resultierenden Ansprüche klar dokumentiert sind.
Welche Auswirkungen hat ein Branchenwechsel auf den für Sie geltenden Kollektivvertrag?
Bei einem Wechsel zu einem Arbeitgeber in einer anderen Branche kann ein völlig anderer Kollektivvertrag gelten. Das betrifft nicht nur das Lohnniveau, sondern auch Arbeitszeitmodelle, Zuschläge und Sonderzahlungen. Vor einem Branchenwechsel sollten Sie die Gehaltstabellen und Rahmenbedingungen des neuen Kollektivvertrags mit Ihrer bisherigen Situation vergleichen.
Warum sollten Angestellte ihren Kollektivvertrag kennen, auch wenn sie über Kollektiv bezahlt werden?
Ein höheres Ist Gehalt ändert nichts daran, dass der Kollektivvertrag viele weitere Punkte regelt, etwa Sonderzahlungen, Kündigungsfristen oder Zuschläge. Zudem entscheiden Kollektivvertragsabschlüsse darüber, wie sich Mindestlöhne und häufig auch Ist Löhne entwickeln. Wer die eigenen Rechte kennt, kann Gehaltsabrechnungen besser kontrollieren und Verhandlungen fundierter führen.
Passende Artikel:
Geringfügigkeitsgrenze 2026 in Österreich verständlich erklärt
Steuerjahr 2026: So nutzen Steirer alle Spielräume
Industrie 4.0 im steirischen Maschinen- und Anlagenbau
Die 10 reichsten Steirer und wie sie so reich wurden
Doppel- und Hohlraumböden in der Steiermark: D&P als Partner
Mario Körbler: Unternehmer aus Leibnitz mit eigener Philosophie
Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dieses Magazins dienen ausschließlich Informations- und Unterhaltungszwecken und besitzen keinen Beratercharakter. Die bereitgestellten Informationen waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell. Eine Garantie für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird nicht übernommen, jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Inhalte ist ausgeschlossen. Diese Inhalte ersetzen keine professionelle juristische, medizinische oder finanzielle Beratung. Bei spezifischen Fragen oder besonderen Umständen sollte stets ein entsprechender Fachexperte hinzugezogen werden. Texte können mithilfe von KI-Systemen erstellt oder unterstützt worden sein.
