Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz setzt neue Spielregeln für Strommarkt, Netz und Verbraucherrechte. Für Haushalte, Einspeiser und Energiegemeinschaften entstehen ab 2026 gestaffelt neue Pflichten, neue Schutzmechanismen und neue Anreize für ein stabileres Stromsystem.
Einleitung
Österreichs Stromsystem verändert sich schneller als sein bisheriger Rechtsrahmen. Der Ausbau erneuerbarer Energiequellen, Wärmepumpen, Batteriespeicher und Elektromobilität verschiebt Lasten und Einspeisung im Tagesverlauf. Gleichzeitig bleibt das Stromnetz ein Engpass, weil Netzausbau Zeit braucht und lokale Spitzen immer häufiger auftreten.
Genau hier setzt das Elektrizitätswirtschaftsgesetz an. Es ordnet Marktrollen neu, stärkt Rechte von Endkundinnen und Endkunden und schafft Vorgaben, damit das Netz systemdienlich betrieben werden kann. Der Anspruch ist klar. Mehr Versorgungssicherheit, mehr Transparenz, mehr Flexibilität, ohne den Wettbewerb abzuwürgen.
Wichtig ist der Zeitplan. Die Änderungen kommen nicht auf einen Schlag. Viele Regeln greifen nach der Kundmachung, zentrale Verbraucherschutzteile ab April 2026, neue Modelle für Energiegemeinschaften ab Oktober 2026 und einzelne Eingriffe im Netzbetrieb und bei Einspeisern ab Jänner 2027.
Elektrizitätswirtschaftsgesetz: Warum Österreich einen neuen Rechtsrahmen braucht
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, kurz ElWG, ersetzt das bisherige elwog, also das ElWOG 2010, als zentralen Rahmen für die Elektrizitätswirtschaft. Es ist Teil eines Gesetzespakets, das auch das Energie Control Gesetz und ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz berührt. Der Auslöser liegt nicht nur in der Energiepolitik, sondern im Betrieb des Stromsystems selbst.
Erneuerbar bedeutet volatil. Windkraft und Photovoltaikanlagen speisen nicht nach Bedarf ein, sondern nach Wetter. Parallel steigt die Nachfrage nach elektrischer Energiequelle im Alltag. Wärmepumpen erhöhen den Winterverbrauch. Ladeinfrastruktur erzeugt neue Lastspitzen. Ohne bessere Steuerung steigt der Aufwand für Engpassmanagement. Das treibt Netzkosten und kann die Wettbewerbsfähigkeit belasten.
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz reagiert mit mehreren Ebenen. Es schafft neue Marktakteure und präzisiert Rollen wie Aggregatoren. Es stärkt Rechte für Haushaltkunden, etwa beim Lieferantenwechsel. Es zwingt zu mehr Datenzugang und Transparenz. Und es erlaubt dem Netzbetrieb, flexibler zu werden, etwa über flexible Netztarife und definierte Instrumente wie Spitzenkappung. Damit soll das Stromnetz entlasten, ohne den Ausbau erneuerbarer Energien auszubremsen.
Was im ElWG Paket steckt und was zuerst gilt
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz ist im Parlament Österreich als Teil des Günstiger Strom Gesetzes behandelt worden. Der Nationalrat hat das Paket am 11. Dezember 2025 beschlossen. Eine Zweidrittelmehrheit war nötig, weil Verfassungsbestimmungen enthalten sind. Der Bundesrat befasst sich danach mit dem Beschluss. Erst nach Abschluss des Verfahrens folgt die Kundmachung.
Der Start ist gestaffelt. Viele Bestimmungen gelten ab dem Tag nach der Kundmachung. Zentrale Bausteine für Endkundinnen und Endkunden treten am 1. April 2026 in Kraft. Dazu zählen Teile der Vertragsrechte, der Vergleich von Angeboten, Ratenzahlung und der Sozialtarif Mechanismus. Das ist für Haushalte der erste große Umschaltpunkt.
Für Energiegemeinschaften und gemeinsame Energienutzung gibt es einen eigenen Termin. Die Regeln für Bürgerenergiegemeinschaften, erneuerbare Energiegemeinschaften und die neue gemeinsame Nutzung greifen ab 1. Oktober 2026. Damit wird die Dezentralisierung der Energieerzeugung stärker in den Rechtsrahmen integriert.
Ab 1. Jänner 2027 kommt ein weiterer Block. Dazu zählen der Versorgungsinfrastrukturbeitrag für Einspeiser und ein schärfer gefasster Rahmen für Spitzenkappung. Parallel entstehen neue Vorgaben, damit Netzbetreiber Netzentgelten und Prozesse stärker an Leistung und Systemzustand ausrichten können.
Welche Rolle spielen Nationalrat und Zweidrittelmehrheit?
Der Nationalrat beschließt Bundesgesetze. Beim Elektrizitätswirtschaftsgesetz waren Verfassungsbestimmungen enthalten. Dafür verlangt die Bundesverfassung eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Ohne diese Mehrheit hätte das Paket nicht passieren können. Genau deshalb war die finale Einigung politisch eng mit dem Abstimmungsverhalten im Nationalrat verknüpft.
Neue Rechte für Haushaltkunden: Verträge, Wechsel und Schutz vor Abschaltung
Für den Haushalt bringt das Elektrizitätswirtschaftsgesetz vor allem klarere Vertragsrechte. Sie können künftig explizit zwischen Verträgen mit fixen Preisen und Verträgen mit dynamischen Preisen wählen. Dynamisch bedeutet, dass der Energiepreis zeitabhängig schwanken kann. Damit wird der Strommarkt für Verbraucher direkter spürbar, aber auch steuerbar.
Ein zweiter Schwerpunkt ist der Wechsel. Der Lieferantenwechsel wird als Recht präziser verankert, auch im Zusammenspiel mit Aggregatoren. Aggregatoren bündeln Flexibilität, etwa wenn Sie Ihren Verbrauch verschieben oder Batteriespeicher steuern lassen. Das Gesetz legt dafür eigene Vertragsrechte fest. Damit entstehen neue Marktakteure, die zwischen Haushalt und Stromsystem vermitteln.
Dazu kommen Regeln für die Auffangversorgung. Wenn ein Lieferant ausfällt, darf die Stromversorgung nicht einfach enden. Das Gesetz definiert Zuständigkeiten, Abläufe und Fristen. Das ist ein Punkt, der seit den Turbulenzen am europäischen Energiemarkt deutlich mehr Gewicht hat.
Auch die Abschaltung wird strenger eingebettet. Abschaltungen sollen nicht als Druckmittel funktionieren, sondern als letztes Mittel. In der Praxis bleibt entscheidend, wie Lieferanten Ratenzahlung anbieten, wie Beratung greift und wie Grundversorgung organisiert ist. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz stärkt hier die Rechte, ohne die Pflicht zur Zahlung aufzuheben.
Was ändert sich beim Lieferantenwechsel?
Der Wechsel wird als zentrales Verbraucherrecht klarer geregelt. Sie sollen schneller und nachvollziehbarer wechseln können. Dazu gehört auch, dass Marktkommunikation und Datenflüsse besser standardisiert werden. Für Sie als Haushalt zählt am Ende, dass der Wechsel weniger Reibung erzeugt und Vergleichbarkeit steigt.
Was bedeutet ein dynamischer Strompreisvertrag?
Ein dynamischer Vertrag koppelt Ihren Energiepreis an zeitabhängige Werte. Das kann den Börsenpreis abbilden oder einen Index. Damit steigt die Chance auf günstigere Stunden, wenn Sie flexibel sind. Gleichzeitig steigt das Risiko, wenn Sie immer in teuren Zeiten verbrauchen. Ohne Smart Meter und ohne Verbrauchssteuerung ist der Nutzen oft begrenzt.
Wann darf der Netzbetreiber abschalten?
Abschaltung bleibt möglich, aber sie ist stärker an Verfahren gebunden. Vorher sollen Information, Mahnung, Beratung und zumutbare Lösungen wie Ratenzahlung greifen. Für Haushalte mit Schutzbedürftigkeit spielt zudem der Sozialtarif Kontext eine Rolle. Entscheidend bleibt, wie Lieferant und Netzbetreiber die Regeln in der Praxis auslegen.

Sozialtarif und Entlastung: gestützter Preis für einkommensschwache Haushalte
Ein Kernstück ist der Sozialtarif, im Gesetz als gestützter Preis geregelt. Er richtet sich an begünstigte Haushalte, die bereits über bestehende Befreiungstatbestände identifiziert werden. Das System knüpft eng an die ORF Beitrags Befreiung an. Damit nutzt der Gesetzgeber ein bestehendes Prüfregime, statt eine neue Behörde aufzubauen.
Der Mechanismus ist zweistufig. Für ein jährliches Verbrauchskontingent von 2.900 kWh gilt ein unterer Referenzwert. Dieser beträgt 6 Cent pro kWh. Ab Jänner 2027 wird dieser Wert jährlich valorisiert. Für Mengen über dem Kontingent darf der gestützte Preis nicht über einem oberen Referenzwert liegen. Dieser orientiert sich an Börsenpreisen, konkret an definierten Quartalsfutures für Grundlast und Spitzenlast, gewichtet in einem festgelegten Verhältnis. So soll der Sozialtarif nicht völlig entkoppelt vom Markt laufen.
Die Finanzierung erfolgt über die Lieferanten. Das Gesetz sieht eine bundesweite Kostenaufteilung vor, bis zu einem jährlichen Gesamtbetrag. Damit soll die Entlastung nicht vom Zufall abhängen, bei welchem Anbieter ein Haushalt gerade ist. Zusätzlich enthält das Paket die Möglichkeit, für Haushalte mit stromintensiven medizinischen Geräten einen Pauschalbetrag per Verordnung festzulegen. Das adressiert Fälle, in denen der Verbrauch strukturell höher ist und sich kaum verlagern lässt.
Wer bekommt den Sozialtarif?
Begünstigt sind Haushalte, die von Beiträgen befreit sind, die im Gesetz als Anknüpfungspunkt herangezogen werden. Damit zielt der Sozialtarif auf einkommensschwache Haushalte. Das Energiearmuts Definitions Gesetz liefert dafür den statistischen Rahmen. Für Sie heißt das, dass die Anspruchslogik stärker vereinheitlicht wird, auch wenn die konkrete Abwicklung über Lieferanten erfolgt.
Wie hoch ist der gestützte Preis pro kWh?
Für das Kontingent gilt ein unterer Referenzwert von 6 Cent pro kWh. Das Kontingent liegt bei 2.900 kWh pro Jahr. Darüber greift ein Oberwert, der sich aus Börsenreferenzen ableitet. Damit bleibt der Sozialtarif kalkulierbar, aber er bleibt an Marktbewegungen angebunden.
Netzentgelte, Netzkosten und neue Regeln für das Stromnetz
Netzentgelte sind der Teil der Stromrechnung, der nicht vom Energiepreis abhängt. Sie finanzieren Betrieb, Instandhaltung und Ausbau von Netz und Netzbetreibern. Genau hier setzt das Elektrizitätswirtschaftsgesetz mit neuen Leitplanken an. Künftig sollen Netzentgelten stärker widerspiegeln, wann und wie stark Sie das Netz belasten, nicht nur wie viele kWh Sie insgesamt beziehen.
Das Gesetz schafft Grundlagen, damit die Regulierungsbehörde E Control zeitgemäßere Entgeltmodelle festlegen kann. Im Kern geht es um Leistung. Eine hohe Jahreshöchstleistung treibt die Dimensionierung. Wenn viele gleichzeitig laden, heizen und kochen, entstehen Spitzen, die teuer sind. Hier sollen neue Entgelte ansetzen, damit Lasten verschoben werden und Netzausbaus effizienter wird.
Für Haushalte heißt das nicht automatisch höhere Kosten. Es heißt zuerst, dass Preis Signale stärker werden. Wer flexibel verbraucht, kann entlastet werden. Wer Lastspitzen erzeugt, kann stärker zahlen. Das passt zur Energiewende, weil Flexibilität billiger sein kann als Kabel. Es birgt aber auch soziale Fragen, weil nicht jeder Haushalt flexibel ist. Genau deshalb steht parallel der Sozialtarif im Raum.
Auch für Netzbetreiber steigt der Druck auf Transparenz. Netzanschluss, Reservierung von Kapazität und die Veröffentlichung verfügbarer Anschlusskapazitäten werden detaillierter geregelt. Das kann den Zugang für neue Anlagen beschleunigen, wenn Prozesse sauber werden. Es kann aber auch Konflikte verschärfen, wenn Kapazität knapp bleibt. Entscheidend ist, wie E Control die Regeln in Verordnungen und Systematik übersetzt.
Was bedeutet das für Ihre Stromrechnung?
Kurzfristig sehen Sie zuerst mehr Information. Mittelfristig können sich Entgeltstrukturen verschieben. Achten Sie auf Begriffe wie Leistung, Spitzenlast und zeitvariable Komponenten. Wenn Sie Wärmepumpen, E Auto oder Batteriespeicher nutzen, lohnt sich Lastmanagement. Das gilt auch ohne neue Hardware, etwa über Zeitprogramme und bewusste Nutzung.
Energiegemeinschaften und gemeinsame Energienutzung: Dezentralisierung wird alltagstauglicher
Energiegemeinschaften haben Österreich früh geprägt, aber der praktische Betrieb bleibt komplex. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz versucht, die gemeinsame Nutzung von Strom rechtlich klarer zu fassen. Neben erneuerbaren Energiegemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften kommt das Modell der gemeinsamen Energienutzung als eigener Baustein.
Der Unterschied ist relevant. Energiegemeinschaften sind organisierte Zusammenschlüsse mit klaren Rollen und Abwicklung. Gemeinsame Energienutzung zielt stärker auf lokale Konstellationen, etwa in einem Gebäude oder in einem Nahbereich. Damit wird gemeinsamer Verbrauch näher an den Alltag gerückt, ohne dass jeder Fall eine eigene Vollkonstruktion braucht.
Das Gesetz regelt Messung und Verrechnung detaillierter. Es definiert Pflichten für Lieferanten, etwa beim Umgang mit aktiven Kunden. Es schafft auch Schutz gegen Diskriminierung. Wenn Sie an einer Energiegemeinschaft teilnehmen, sollen Sie nicht schlechter gestellt werden, nur weil sich Ihre Verbrauchsstruktur ändert.
Wichtig ist der Zeitpunkt. Viele dieser Regeln treten ab 1. Oktober 2026 in Kraft. Bis dahin bleibt das bestehende Regime maßgeblich. Für Sie als Interessent heißt das, dass 2026 ein Übergangsjahr wird. Projekte, die heute geplant werden, sollten beide Welten berücksichtigen, also den aktuellen Rechtsstand und die neue Logik des ElWG.
Können Sie künftig Strom im Haus teilen?
Ja, der Rechtsrahmen dafür wird breiter. Mit gemeinsamer Energienutzung wird es einfacher, Erzeugung und Verbrauch lokal zu koppeln. In der Praxis brauchen Sie weiter Messkonzepte, klare Abrechnung und eine saubere Rollenverteilung. Für Mehrparteienhäuser kann das interessanter werden, weil es den Eigenverbrauch erhöht und das Netz entlasten kann.
Neue Pflichten und Chancen für Einspeiser: PV Anlagen, Spitzenkappung und Beitrag ab 2027
Für Einspeiser bringt das Elektrizitätswirtschaftsgesetz zwei große Themen. Erstens Eingriffsmöglichkeiten im Netzbetrieb, zweitens ein neuer Beitrag zur Netzfinanzierung. Beides war politisch umkämpft, weil es Investitionssicherheit berührt.
Der Versorgungsinfrastrukturbeitrag kommt ab 1. Jänner 2027. Einspeiser zahlen ihn jährlich. Kleine Anlagen sind befreit. Die Grenze liegt bei einer netzwirksamen Leistung bis inklusive 20 kW. Für darüber liegende Einspeiser darf die Belastung pro Jahr 0,05 Cent pro eingespeister kWh nicht überschreiten. Netzbetreiber stellen den Beitrag in Rechnung und heben ihn ein. Er muss auf der Netznutzungsrechnung gesondert ausgewiesen werden. Die Mittel sollen bei der Kostenbasis kostenmindernd wirken, also Netzkosten dämpfen.
Parallel wird die Spitzenkappung als Instrument klarer. Sie erlaubt, Einspeisung in Engpass Situationen zu begrenzen. Die zulässige Kappung wird enger gefasst. Ab Jänner 2027 sinkt die jährliche Kappungsgrenze auf 1 Prozent. Das zielt darauf, den Eingriff planbarer zu machen und extremen Verlust zu begrenzen. Gleichzeitig bleibt die Botschaft. Neue Anlagen müssen stärker netzverträglich werden.
Dazu kommen Anschlussregeln. Für kleine erneuerbare Anlagen gibt es einen vereinfachten Netzanschluss. Die Schwellenwerte werden angehoben. In der Praxis betrifft das viele PV Anlagen im Bereich von 15 kW, etwa bei Einfamilienhäusern oder kleineren Gewerben. Zudem präzisiert das Gesetz die Ansteuerbarkeit. Netzbetreiber geben Signale am Anschlusspunkt. Hinter dem Zählpunkt bleibt die Optimierung Sache des Betreibers. Eigenverbrauchsoptimierung und Speicherlogik sollen dadurch nicht blockiert werden.
Trifft der Beitrag auch kleine PV Anlagen?
Kleine Einspeiser bleiben ausgenommen, wenn die netzwirksame Leistung maximal 20 kW beträgt. Erst darüber greift der Versorgungsinfrastrukturbeitrag. Für viele Haushaltsanlagen ist das eine wichtige Entlastung. Für größere PV Anlagen und Windkraft Projekte entsteht dagegen ein fixer Beitragspfad ab 2027.
Was heißt Spitzenkappung konkret?
Spitzenkappung bedeutet, dass der Netzbetreiber in definierten Situationen Leistung begrenzen darf, um Netzstabilität zu sichern. Das Gesetz begrenzt den Umfang dieser Eingriffe. Ab 2027 liegt die jährliche Grenze bei 1 Prozent. Für Betreiber zählt, dass die Kappung nicht willkürlich erfolgen darf, sondern in einem rechtlich definierten Rahmen.
Versorgungssicherheit, Systemdienlichkeit und neue Pflichten im Stromsystem
Versorgungssicherheit bleibt der Prüfstein jeder Reform. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz verknüpft Ausbau erneuerbarer Energien mit Regeln für einen stabilen Systembetrieb. Dazu gehören Pflichten im Bereich Engpassmanagement, Regelenergie und Netzreserve. Gerade die Netzreserve ist politisch sensibel, weil sie Kosten verursacht, aber Blackout Risiken senken kann.
Das Gesetz adressiert auch Flexibilität als Ressource. Speicher, flexible Verbraucher und steuerbare Erzeugung sollen nicht nur technische Add Ons sein, sondern Teil des Marktdesigns. Dafür braucht es neue Marktrollen und Datenzugang. Genau deshalb tauchen im ElWG eigene Rechte auf, etwa Aggregierungsverträge und Regeln für Last und Einspeisesteuerung.
Auch Lieferanten müssen stärker vorsorgen. Das Paket enthält Vorgaben zum Risikomanagement. Hintergrund ist, dass Lieferanten, die sich am Markt falsch absichern, ganze Kundengruppen in die Auffangversorgung drücken können. Die neuen Regeln zielen auf mehr Stabilität im Wettbewerb, nicht auf weniger Wettbewerb.
Der rote Faden ist systemdienlich. Der Begriff wird breiter gedacht. Er betrifft Verbrauch, Erzeugung und Speicher. Das ist ein Paradigmenwechsel. Nicht nur Kraftwerke, auch Haushalte mit Wärmepumpen und Batteriespeicher werden systemrelevant, wenn viele davon gleichzeitig agieren. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz schafft hier einen Rahmen, damit Netzentgelten, Marktverträge und technische Vorgaben zusammenwirken.
Kernfakten im Überblick
| Hauptaspekt | Was sich ändert | Wer betroffen ist |
|---|---|---|
| Schutz und Entlastung | Sozialtarif als gestützter Preis für ein Kontingent, plus Regeln für vulnerable Haushalte | einkommensschwache Haushalte, Lieferanten |
| Netzkosten und Netz | Grundlage für neue Netzentgelte, mehr Flexibilität und mehr Transparenz im Netzanschluss | Haushalte, Netzbetreiber, E Control |
| Einspeiser und Ausbau | Beitrag ab 2027, klarere Spitzenkappung und Regeln zur Ansteuerbarkeit | PV Anlagen, Windkraft, größere Einspeiser |
Praktische Checkliste: Was Sie jetzt konkret tun können
Die Reform wirkt technisch, aber sie trifft Entscheidungen im Alltag. Wer früh handelt, kann spätere Mehrkosten vermeiden und Chancen nutzen. Besonders relevant ist das für Haushalte mit Wärmepumpen, E Auto, PV Anlagen oder Batteriespeicher. Prüfen Sie nicht nur den kWh Preis, sondern auch Netz, Leistung und Vertragstyp.
- Prüfen Sie Ihren Vertrag. Achten Sie auf fix oder dynamisch und auf Kündigungsfristen
- Nutzen Sie Vergleichstools und achten Sie auf den Gesamtpreis inklusive Entgelt und Netzkosten
- Aktivieren Sie Lastmanagement. Zeitprogramme für Warmwasser, Laden und Geräte senken Spitzen
- Wenn Sie eine PV Anlage planen, klären Sie netzwirksame Leistung und Anschlussbedingungen früh
- Wenn Sie über 20 kW einspeisen, kalkulieren Sie den Versorgungsinfrastrukturbeitrag ab 2027 ein
- Prüfen Sie Optionen für Energiegemeinschaften oder gemeinsame Energienutzung ab 2026
- Wenn Sie Anspruch auf Befreiungen haben, klären Sie früh die Voraussetzungen für den Sozialtarif
Diese Schritte ersetzen keine Detailberatung, aber sie verschieben Ihr Risiko. Sie reagieren damit auf die Logik des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, die stärker auf Leistung, Flexibilität und Transparenz setzt. Wer sein Profil kennt, kann gezielter entscheiden, ob Investitionen wie Speicher oder intelligente Steuerung wirtschaftlich werden.
Fazit
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz verändert den österreichischen Strommarkt weniger über Schlagzeilen als über Regeln im Maschinenraum. Es stärkt Rechte für Haushaltkunden, es definiert den Sozialtarif als gestützten Preis und es baut Datenzugang und Vergleichbarkeit aus. Gleichzeitig verschiebt es die Finanzierung und Steuerung des Stromsystems in Richtung Leistung und Systemzustand. Genau dort entstehen die größten Effekte auf Stromkosten.
Für Einspeiser bringt das Gesetz ab 2027 neue Pflichten, aber auch mehr Klarheit. Der Versorgungsinfrastrukturbeitrag trifft größere Anlagen, kleine PV Anlagen bleiben bis 20 kW befreit. Spitzenkappung bleibt möglich, wird aber enger begrenzt. Für Energiegemeinschaften eröffnet das ElWG ab Oktober 2026 neue Modelle, die lokale Nutzung erleichtern sollen.
Wer das Paket richtig liest, erkennt den Kern. Der Strommarkt soll nicht nur erneuerbar werden, sondern steuerbar. Dafür braucht es klare Rechte, klare Entgelte und klare Verantwortung zwischen Netzbetreiber, Lieferant, Einspeiser und Haushalt.
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