Seit 2026 ist Geringfügigkeit während Arbeitslosigkeit stark begrenzt. In wenigen Fällen bleibt ein Nebenverdienst möglich, ohne dass Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe stoppt. Entscheidend sind Status, Dauer, Alter und konkrete Übergangsregeln.
Wichtigste Fakten im Überblick
| Punkt | Kernaussage | Praxis-Tipp |
|---|---|---|
| Regel ab 2026 | Geringfügigkeit bei Arbeitslosigkeit meist nicht mit AMS-Zahlung kombinierbar. | Vor Jobstart prüfen, ob eine Ausnahme gilt. |
| Ausnahmen | Nur wenige, eng definierte Fälle erlauben Nebenverdienst trotz Bezug. | Zeiträume, Status und Nachweise sauber belegen. |
| Ohne Ausnahme | Geringfügig arbeiten ist möglich, AMS-Geld fällt für diese Zeit oft weg. | Netto-Vorteil gegen Leistungs-Ausfall gegenrechnen. |
| Geringfügigkeitsgrenze | Überschreitungen oder mehrere Jobs können die Grenze sprengen. | Monatssumme aller Jobs laufend kontrollieren. |
| Meldepflicht | Beginn und Ende müssen gemeldet werden, teils tageweise relevant. | Meldungen sofort erledigen, Wiedermeldung einhalten. |
| Steuern | Nebenverdienst kann trotz niedriger Löhne steuerlich nachwirken. | Jahreswirkung einplanen, Veranlagung mitdenken. |
Viele Menschen nutzten früher einen kleinen Nebenjob, um eine Phase der Arbeitslosigkeit finanziell zu überbrücken. Typisch waren wenige Stunden pro Woche, klar unter der Geringfügigkeitsgrenze. Seit 2026 greift hier eine harte Zäsur: Ein geringfügiges Dienstverhältnis führt oft dazu, dass Sie keine AMS Leistung erhalten.
Das Thema wirkt auf den ersten Blick simpel, ist es aber nicht. Es geht nicht nur um die Frage, ob Sie dazuverdienen dürfen. Es geht auch um Ihren Status als arbeitslos, um Meldepflichten, um Unterbrechungen je Beschäftigungstag und um die Frage, ob ein Nebenverdienst Ihre Ansprüche mittelbar verändert. Wer hier unpräzise handelt, riskiert Rückforderungen.
Was bedeutet Geringfügigkeit im österreichischen System?
Von Geringfügigkeit spricht man, wenn das Entgelt aus einer Beschäftigung die gesetzliche Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Üblich ist die Betrachtung pro Monat. Relevant ist das Bruttoentgelt. Bei mehreren geringfügigen Jobs zählt die Summe.
Geringfügige Beschäftigung wird oft als flexible Einstiegsform genutzt. Sie wird aber auch als Brücke zwischen Arbeitslosigkeit und regulärer Beschäftigung gesehen. Genau diese Brückenfunktion ist seit 2026 stark eingeschränkt. Der Grund liegt in der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzung, Beschäftigung schneller in vollversicherte Arbeit zu lenken.
Wichtig ist die Abgrenzung: Geringfügig heißt nicht automatisch, dass ein Nebenverdienst folgenlos bleibt. Bereits kleine Überschreitungen der Geringfügigkeitsgrenze können eine andere Versicherungslogik auslösen. Bei AMS Bezug steht zudem die Kernfrage im Vordergrund, ob Sie weiterhin als arbeitslos gelten.
Was hat sich seit 1. Jänner 2026 bei Arbeitslosigkeit geändert?
Seit 1. Jänner 2026 gilt: Während Sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, ist ein geringfügiger Nebenverdienst grundsätzlich nicht mehr zulässig, wenn Sie die AMS Leistung weiter erhalten wollen. Der frühere Standardfall, geringfügig dazuzuverdienen und gleichzeitig Geld vom AMS zu bekommen, ist weitgehend weggefallen.
Die neue Logik ist zweistufig. Erstens: Nur klar definierte Ausnahmen erlauben Geringfügigkeit bei laufendem Leistungsbezug. Zweitens: Wenn Sie nicht in eine Ausnahme fallen, können Sie zwar geringfügig arbeiten. In dieser Zeit erhalten Sie aber kein Geld vom AMS. Bei tageweiser Beschäftigung zählt jeder Tag.
Damit wird aus dem früheren Nebenverdienst ein Risiko für den Leistungsfluss. Wer etwa einen Aushilfstag annimmt, löst je nach Konstellation eine Unterbrechung aus. Das ist nicht automatisch verboten. Es ist aber finanziell relevant und muss sauber gemeldet werden.
Unter welchen Umständen bleibt Geringfügigkeit trotz AMS Bezug möglich?
Die Ausnahmen sind eng gefasst. Sie knüpfen an objektive Kriterien an, wie eine lückenlose Vorgeschichte, Langzeitbezug, Alter, Behinderung oder eine spezielle Qualifizierungsphase. In der Praxis entscheidet oft ein Detail. Ein fehlender Tag in der Vorgeschichte kann den Ausnahmeweg schließen.
Welche Ausnahme gilt für einen bereits lange bestehenden Nebenjob?
Eine zentrale Ausnahme betrifft den Fall, dass Sie den Nebenjob schon vor der Arbeitslosigkeit hatten. Voraussetzung ist eine lückenlose Überschneidung mit einer vollversicherten Beschäftigung über einen längeren Zeitraum. Der Nebenjob muss durchgehend bestanden haben und parallel zu einem vollversicherten Hauptjob gelaufen sein.
Erfüllen Sie diese Bedingungen, dürfen Sie diese konkrete geringfügige Beschäftigung weiterführen, obwohl Sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen. Entscheidend ist die Kontinuität. Wenn der Nebenjob auch nur kurz unterbrochen war, kann die Ausnahme entfallen. In der Praxis lohnt eine genaue Prüfung der An- und Abmeldedaten.
Welche Ausnahme gibt es für Langzeitbezug von AMS Leistungen?
Eine weitere Ausnahme knüpft an einen langen, nahezu durchgehenden Leistungsbezug an. Wenn Sie über einen sehr langen Zeitraum AMS Geld erhalten haben und die zulässigen Unterbrechungen nicht überschritten wurden, kann eine geringfügige Beschäftigung unter bestimmten Bedingungen weiterlaufen oder befristet möglich sein.
Für viele Betroffene ist hier die zeitliche Staffelung der kritische Punkt. In bestimmten Konstellationen ist geringfügige Beschäftigung nur bis zu einem fixen Stichtag möglich. Danach stoppt die AMS Leistung, wenn das geringfügige Dienstverhältnis weiter besteht. Wer in diese Gruppe fällt, sollte frühzeitig planen, wie der Ausstieg aus dem Nebenjob erfolgt oder wie der Wechsel in vollversicherte Beschäftigung gestaltet wird.
Wann spielt Alter oder anerkannte Behinderung eine Rolle?
Das System sieht Erleichterungen für besonders schwer vermittelbare Gruppen vor. Dazu zählen Personen ab einem bestimmten Alter sowie Personen mit anerkannter Behinderung ab einem definierten Grad. In solchen Fällen kann geringfügige Beschäftigung länger möglich sein, teils auch ohne die strenge Befristung, die für andere Gruppen gilt.
In der Praxis bedeutet das: Nicht nur der Leistungsbezug zählt, sondern auch Ihr Alter zum relevanten Zeitpunkt und der Nachweisstatus. Wenn ein Nachweis erst später erbracht wird oder ein Geburtstag in den befristeten Zeitraum fällt, kann sich die Beurteilung ändern. Maßgeblich ist dann, ab wann die Voraussetzungen erfüllt sind und wie die AMS Regeln die Umstellung behandeln.
Welche Ausnahme gilt nach langer Krankheit oder Reha?
Eine weitere Ausnahme betrifft den Wiedereinstieg nach langer Krankheit. Wenn Sie über einen langen Zeitraum Krankengeld oder eine vergleichbare Leistung erhalten haben und der Beginn der geringfügigen Beschäftigung in einem klar begrenzten zeitlichen Fenster liegt, kann geringfügige Arbeit während AMS Bezug befristet möglich sein.
Die Logik dahinter ist nachvollziehbar: Ein stufenweiser Einstieg kann medizinisch sinnvoll sein. In der Praxis ist hier die Fristführung heikel. Es zählt, wie lange die vorangegangene Leistung bezogen wurde und wie viele Tage zwischen Ende der Erkrankung und Start der geringfügigen Tätigkeit liegen. Überschreiten Sie das Fenster, fällt die Ausnahme weg.
Ist Geringfügigkeit während bestimmter AMS Schulungen möglich?
Bei bestimmten Qualifizierungswegen bleibt ein begrenzter Nebenverdienst möglich. Das betrifft Schulungen im Auftrag des AMS, wenn sie eine relevante Mindestdauer und eine ausreichende Wochenstundenanzahl erreichen. Auch vergleichbare Konstellationen, in denen ein strukturiertes Programm im Vordergrund steht, können erfasst sein.
Für Sie ist entscheidend, dass es sich um eine Maßnahme mit klarer Intensität handelt. Ein kurzer Kurs reicht nicht. Der Nebenverdienst gilt dann typischerweise für die Dauer der Maßnahme. Sobald die Maßnahme endet oder die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, greift wieder die Grundregel. Dann kann der Leistungsbezug bei weiterer geringfügiger Beschäftigung unterbrochen werden.
Was gilt, wenn Sie in keine Ausnahme fallen?
Wenn Sie in keine Ausnahme fallen, gibt es eine klare Konsequenz: Während Sie geringfügig arbeiten, erhalten Sie kein Geld vom AMS. Das ist keine bloße Anrechnung. Es ist eine Unterbrechung des Leistungsbezugs. Bei tageweiser Beschäftigung wird nicht zwingend ein ganzer Monat gestoppt. Es können einzelne Tage betroffen sein.
Das führt zu einer neuen Abwägung. Ein kleiner Zusatzverdienst kann durch den Ausfall der AMS Leistung überkompensiert werden. Das gilt besonders dann, wenn Sie nur wenige Tage beschäftigt sind und die AMS Leistung für diese Tage wegfällt. Sie sollten daher vorab rechnen, welcher Betrag real bleibt.
Wichtig ist auch die formale Seite. Sie müssen Beginn und Ende melden. Bei tageweiser Beschäftigung ist die Wiedermeldung nach dem Beschäftigungstag entscheidend, damit Ihr Anspruch für Folgetage sauber weiterläuft. Versäumte Meldungen können sonst wie eine längere Unterbrechung wirken.
Welche Rolle spielt die Geringfügigkeitsgrenze 2026?
Die Geringfügigkeitsgrenze ist die rechnerische Schwelle, die geringfügige von vollversicherter Beschäftigung abgrenzt. Für 2026 ist sie nicht erhöht worden. Damit kann bereits eine moderate Lohnerhöhung dazu führen, dass Ihr Entgelt die Grenze überschreitet. Dann ist es keine Geringfügigkeit mehr.
Bei Überschreitung ändern sich mehrere Dinge gleichzeitig. Ihr Beschäftigungsverhältnis kann arbeitslosenversicherungspflichtig werden. In der Arbeitslosigkeit ist das besonders kritisch, weil arbeitslosenversicherungspflichtige Dienstverhältnisse mit dem Status als arbeitslos kollidieren. Sie verlieren dann typischerweise den Leistungsanspruch, solange das Dienstverhältnis besteht.
Auch mehrere geringfügige Jobs sind ein Risiko. Die Summe kann die Grenze überschreiten, obwohl jeder Job einzeln darunter liegt. In diesem Fall zählt die Gesamtbetrachtung. Planen Sie daher nicht nur pro Arbeitgeber, sondern immer pro Monat als Gesamtsumme.
Nebenverdienst als Selbständige oder freie Tätigkeit: ist das anders?
Nicht jeder Zusatzverdienst entsteht aus einem klassischen Dienstverhältnis. Manche erzielen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, aus Werkleistungen oder aus freien Tätigkeiten. Auch hier kann eine Geringfügigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn relevant werden. Die Beurteilung hängt von der Einordnung der Tätigkeit ab.
Für AMS Zwecke zählt vor allem, ob Sie weiterhin als arbeitslos gelten. Wenn eine Tätigkeit so ausgestaltet ist, dass sie Ihren Arbeitsmarktstatus verändert, kann das den Leistungsbezug unterbrechen. Das gilt auch dann, wenn die Einnahmen gering wirken. Entscheidend ist, ob Sie eine Tätigkeit ausüben, die als Beschäftigung oder als selbständige Erwerbstätigkeit gilt und wie sie versicherungsrechtlich eingestuft wird.
In der Praxis ist die Abgrenzung oft schwieriger als bei einem Nebenjob. Schon die Frage, ob eine Rechnungstätigkeit als selbständig gilt oder ob ein freies Dienstverhältnis vorliegt, kann den Unterschied machen. Wer hier nebenbei startet, sollte die Einstufung vor Aufnahme klären, damit keine rückwirkenden Folgen entstehen.
Steuerpflichtig oder nicht: was ändert sich bei Lohnsteuer und Veranlagung?
Ein geringfügiger Nebenverdienst kann steuerpflichtig sein, muss es aber nicht. Bei Dienstverhältnissen wird die Lohnsteuer grundsätzlich über die laufende Abrechnung abgeführt, sofern überhaupt Steuer anfällt. Bei sehr niedrigen Einkommen fällt oft keine oder nur geringe Lohnsteuer an. Das entbindet aber nicht von der Gesamtbetrachtung.
Komplex wird es, wenn im selben Jahr verschiedene Einkommensarten zusammenkommen. Dazu zählt etwa Arbeitslohn aus einem Jobwechsel, geringfügiger Lohn und Zeiten mit Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sind zwar einkommensteuerfrei. Sie können aber den Steuersatz beeinflussen, der auf steuerpflichtige Einkünfte angewendet wird, wenn Sie nur einen Teil des Jahres steuerpflichtige Einkünfte hatten.
Das ist ein häufiger Überraschungseffekt. Sie sehen am Lohnzettel vielleicht keine hohe Lohnsteuer. Später kann im Zuge einer Veranlagung eine Nachzahlung entstehen, weil die Steuer rechnerisch auf Jahresbasis ermittelt wird. Wer einen Nebenverdienst plant, sollte daher nicht nur auf den Auszahlungsbetrag achten, sondern auf die Jahreswirkung.
Praktischer Ablauf: was Sie vor einem Nebenjob klären sollten
Vor Aufnahme eines Nebenverdienstes sollten Sie zuerst klären, ob Sie in eine Ausnahme fallen. Dafür zählen harte Daten. Beginn des Nebenjobs, Unterbrechungen, Überschneidungszeiten mit vollversicherter Beschäftigung, Leistungsbezugsdauer, Alter und allfällige Nachweise. Je sauberer Ihre Unterlagen sind, desto schneller ist die Zuordnung möglich.
Danach kommt die Meldeebene. Das AMS muss Beginn und Ende wissen. Bei tageweiser Beschäftigung ist auch die laufende Abfolge wichtig, weil der Leistungsbezug je Tag unterbrochen werden kann. Verspätete Meldungen können nicht nur zu einem Zahlungsstopp führen. Sie können auch Rückforderungen auslösen, wenn Leistungen irrtümlich ausbezahlt wurden.
Schließlich sollten Sie die wirtschaftliche Sinnfrage beantworten. Wenn Sie nicht in eine Ausnahme fallen, müssen Sie den Ausfall der AMS Leistung gegen den Nebenverdienst rechnen. In manchen Fällen bleibt netto weniger als erwartet. Das gilt besonders bei wenigen Arbeitstagen und einer relativ hohen AMS Tagesleistung.
Kernfakten im Überblick
| Aspekt | Wesentliches |
|---|---|
| Grundregel seit 2026 | Geringfügiger Nebenverdienst führt meist zu keiner AMS Auszahlung während der Beschäftigung. |
| Ausnahmen | Nur wenige Konstellationen erlauben Geringfügigkeit bei laufendem Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. |
| Mehrere Jobs | Entscheidend ist die Monatssumme. Überschreitungen können Status und Anspruch gefährden. |
| Meldepflichten | Beginn und Ende müssen gemeldet werden. Bei tageweiser Arbeit zählt jeder Tag im Ablauf. |
| Steuern | Niedrige Löhne sind nicht automatisch folgenlos. Jahreswirkung und Veranlagung können Nachzahlungen auslösen. |
Fazit
Die Regeln zur Geringfügigkeit in der Arbeitslosigkeit haben sich seit 2026 grundlegend verschoben. Der frühere Normalfall eines unkomplizierten Nebenverdienstes während Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe existiert praktisch nicht mehr. Entscheidend sind heute die wenigen gesetzlich definierten Ausnahmen und deren Details. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann weiterhin geringfügig arbeiten, ohne den Leistungsbezug zu verlieren.
Fallen Sie in keine Ausnahme, ist geringfügige Arbeit weiterhin möglich, aber typischerweise nur mit Unterbrechung der AMS Auszahlung für die betroffenen Tage oder Zeiträume. Dadurch wird die finanzielle Rechnung zum Kernpunkt. Ebenso wichtig sind saubere Meldungen und eine realistische Einschätzung der Steuerwirkung über das Jahr. Wer vorab prüft, dokumentiert und den Ablauf exakt einhält, minimiert Rückforderungen und vermeidet unangenehme Überraschungen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Geringfügigkeit“
Kann ein einmaliger Aushilfstag den Anspruch auf Arbeitslosengeld auslösen oder beenden?
Ein einzelner Aushilfstag kann bereits Auswirkungen haben, weil seit 2026 die Unterbrechungslogik je Beschäftigungstag relevant ist. Wenn Sie nicht in eine Ausnahme fallen, erhalten Sie während des Aushilfstags in der Regel keine AMS Auszahlung. In manchen Fällen betrifft das nur diesen Tag. Entscheidend ist, dass Beginn und Ende korrekt gemeldet werden und dass Sie sich nach dem Beschäftigungstag wieder arbeitslos melden, damit der Anspruch für Folgetage weiterlaufen kann.
Ein dauerhafter Verlust des Anspruchs entsteht eher dann, wenn ein Dienstverhältnis als arbeitslosenversicherungspflichtig gilt oder wenn eine geringfügige Beschäftigung ohne Ausnahme länger fortgeführt wird und dadurch der Status als arbeitslos nicht mehr anerkannt wird. Der Einzelfall hängt von Anmeldedaten, Umfang und Ihrer Anspruchssituation ab.
Was ist der Unterschied zwischen geringfügigem Dienstverhältnis und selbständiger Nebentätigkeit beim AMS Bezug?
Ein geringfügiges Dienstverhältnis ist eine unselbständige Beschäftigung mit Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze. Die Abrechnung erfolgt über den Arbeitgeber. Eine selbständige Nebentätigkeit kann sehr unterschiedlich aussehen, etwa projektbezogene Leistungen oder wiederkehrende kleine Aufträge. Für das AMS ist nicht nur die Höhe des Einkommens relevant, sondern auch, ob die Tätigkeit Ihren Status als arbeitslos verändert.
In der Praxis wird die Beurteilung bei selbständigen Tätigkeiten oft komplexer, weil Einordnung, Zeitraum und wirtschaftliche Aktivität eine Rolle spielen. Schon die Frage, ob eine Tätigkeit als von der Pflichtversicherung ausgenommen gilt, kann entscheidend sein. Wer selbständig dazuverdienen will, sollte deshalb vor Start klären, wie die Tätigkeit eingestuft wird und welche Meldepflichten gelten.
Kann sich ein geringfügiger Nebenverdienst auf spätere Ansprüche auswirken, obwohl die AMS Leistung unterbrochen wird?
Ja, mittelbar kann das passieren. Wenn Ihr Leistungsbezug unterbrochen wird, verschiebt sich der Zahlungsfluss. Je nach Konstellation kann sich auch die Anspruchsdauer in Tagen anders darstellen, weil einzelne Tage nicht als Leistungsbezug zählen. Zudem kann eine Beschäftigung Einfluss darauf haben, wann Sie wieder eine neue Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erwerben. Das hängt vom Umfang der versicherten Beschäftigung ab.
Bei echter Geringfügigkeit entsteht meist keine vollversicherte Beschäftigung, doch Überschreitungen oder mehrere Tätigkeiten können die Einstufung verändern. Genau deshalb ist die laufende Kontrolle der Monatswerte wichtig. Wer später einen neuen Anspruch erwerben will, sollte zudem berücksichtigen, dass unterschiedliche Beschäftigungsarten unterschiedlich in der Versicherungslogik wirken.
Warum kann trotz niedriger Löhne eine Steuernachzahlung entstehen?
Eine Nachzahlung entsteht häufig nicht wegen hoher Lohnsteuer im Monat, sondern wegen der Jahreslogik. Lohnsteuer wird so berechnet, als ob das Einkommen über das Jahr gleichmäßig anfällt. Wenn Sie aber nur einen Teil des Jahres steuerpflichtige Einkünfte haben und in anderen Monaten steuerfreie Transferleistungen beziehen, kann sich der rechnerische Steuersatz auf die steuerpflichtigen Monate erhöhen. Dadurch kann die Summe der im Jahr einbehaltenen Lohnsteuer zu niedrig sein.
Das betrifft vor allem Fälle mit Jobwechseln, kurzen Beschäftigungsphasen oder mehreren Arbeitgebern. Auch ein geringfügiger Nebenverdienst kann in dieser Gesamtschau eine Rolle spielen. Wer seine Steuerwirkung realistisch einschätzen will, sollte die Jahresbetrachtung mitdenken und eine Veranlagung als mögliche Folge sehen.
Welche Nachweise sind in der Praxis am wichtigsten, um eine Ausnahme belegen zu können?
In der Praxis zählen vor allem klare, datierte Nachweise zu Beginn und Verlauf Ihrer Beschäftigungen. Dazu gehören Anmeldezeiträume des Nebenjobs, Nachweise zur lückenlosen Dauer und die Dokumentation der Überschneidung mit einer vollversicherten Beschäftigung. Wenn eine Ausnahme an Langzeitbezug anknüpft, ist die Nachvollziehbarkeit der Bezugszeiten entscheidend, inklusive relevanter Unterbrechungen.
Wenn Alter oder Behinderung eine Rolle spielen, zählt auch der Zeitpunkt, ab dem die Voraussetzung erfüllt ist, sowie der formale Nachweisstatus. Bei Ausnahmen nach langer Krankheit ist außerdem die zeitliche Kette zwischen Leistungsbezug, Ende der Erkrankung und Beginn der Tätigkeit zentral. Je klarer diese Chronologie belegt ist, desto weniger Interpretationsspielraum entsteht.
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